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Scheidung & Trennung

Gemeinsame Immobilie, faire Lösung

Trennung ist hart genug. Bei der Immobilie helfen wir euch, eine saubere, faire Lösung zu finden – als neutraler Vermittler, ohne Drama, ohne Anwaltsschlacht.

Scheidung & gemeinsame ImmobilieNeutral, diskret, lösungsorientiertMit Anwalts- & Notar-Netzwerk
Scheidung & Immobilie Wien – neutrale Vermittlung IZY-Immobilien
Neutraler Start

Scheidungs-Immobilie geordnet anfragen

Bei Trennung und gemeinsamer Immobilie geht es meist nicht sofort um Vermarktung, sondern zuerst um Klarheit: Wer entscheidet, ob jemand übernimmt, ob verkauft wird und welche faire Lösung überhaupt realistisch ist. Dafür ist dieser Funnel aufgebaut.

  • Für einvernehmliche und komplizierte Konstellationen geeignet
  • Hilft bei Verkauf, Auszahlung oder reiner Wertermittlung
  • Neutral formuliert und für beide Parteien nachvollziehbar
Diskrete Anfrage
Schritt 1 von 5Wie ist eure aktuelle Situation?

Wie ist eure aktuelle Situation?

Wir vertreten niemanden – wir vermittlen. Bei einer Scheidung gibt es immer mindestens eine Partei, die sich vom Makler über den Tisch gezogen fühlt. Genau das passiert bei uns nicht: Wir arbeiten für beide oder für keinen.

Warum neutrale Vermittlung wichtig ist

Wenn aus Liebe Logistik wird

Eine Scheidung mit gemeinsamer Immobilie ist eine der schwierigsten Lebenssituationen. Da treffen finanzielle Existenz, emotionale Wunden und juristische Komplexität aufeinander. Anwälte vertreten ihre jeweilige Mandantschaft, Banken vertreten ihre Sicherheiten – aber wer vertritt das gemeinsame Ziel, beide Seiten unbeschadet aus der Sache rauszubringen?

Genau das ist unsere Rolle. Wir sind nicht "der Makler von Anna" oder "der Makler von Markus" – wir sind der Makler, den beide gemeinsam beauftragen. Mit gleichem Informationszugang, gleichem Mitspracherecht, gleicher Erreichbarkeit. Jede Mail geht an beide Adressen, jedes Angebot wird beiden gleichzeitig vorgelegt.

Die Erfahrung zeigt: Über 90% unserer Scheidungs-Mandate enden mit einer einvernehmlichen Lösung, ohne Teilungsklage. Das spart nicht nur Geld (Versteigerung kostet 20–30% Wertverlust), sondern auch Jahre an Streit und Anwaltskosten.

Drei mögliche Wege

Welche Lösung passt zu eurer Situation?

Eine Partei übernimmt

Voraussetzung: Bonität reicht für Übernahme + Auszahlung der anderen Partei. Häufig die günstigste Lösung – keine Maklerprovision, keine Verkaufsnebenkosten, keine ImmoESt.

Verkauf an Dritte

Der Erlös wird gemäß Quote aufgeteilt. Klare Schnitte, beide starten neu, beide haben Cash zur Verfügung. Wir begleiten den Verkauf neutral und transparent.

Gemeinsam vermieten

Keine Auszahlung, beide bleiben Miteigentümer und teilen Mieteinnahmen. Selten dauerhaft sinnvoll, manchmal eine 1–3-Jahres-Übergangslösung – z. B. wenn Marktphase ungünstig ist.

Recht & Geld

Was Sie wissen müssen

Eine Scheidung mit Immobilie hat finanzielle und juristische Tücken. Die wichtigsten Punkte ehrlich erklärt:

  • Aufteilungsverfahren §§ 81 ff. EheG: gemeinsam erworbenes Vermögen wird hälftig geteilt
  • Eingebrachtes Vermögen, Erbschaften & Schenkungen bleiben bei der jeweiligen Partei
  • Schuldnerentlassung von der Bank ist nicht automatisch – muss aktiv beantragt werden
  • Bei Übernahme: meist 20–30% Eigenkapital nötig + ausreichendes Einkommen
  • Hauptwohnsitzbefreiung ImmoESt: 2 Jahre durchgehend Hauptwohnsitz vor Verkauf
  • Teilungsklage = Versteigerung = oft 20–30% Wertverlust → letzter Ausweg
  • Mediation oft günstiger und schneller als zwei Anwälte vor Gericht
Wien Museumsquartier bei Sonnenuntergang – Scheidungsimmobilie Wien neutral verkauft mit IZY-Immobilien

Themen rund um Scheidung & Immobilie in Wien

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Unser Neutralitäts-Versprechen

Wenn ihr uns gemeinsam beauftragt, garantieren wir: identische Information beider Parteien, gleichberechtigte Mitsprache bei jedem Angebot, transparente Dokumentation jedes Schritts, gemeinsame Auszahlung über den Notar.

8–14
Wochen Ø Verkaufsdauer
90%+
einvernehmliche Lösung
100%
vertraulich behandelt
Häufige Fragen

Scheidung & Immobilie – FAQ

Was passiert bei einer Scheidung mit der gemeinsamen Wohnung in Wien?+

Üblich sind drei Wege: Verkauf und Teilung des Erlöses, Übernahme durch einen Partner mit Ausgleichszahlung oder befristetes gemeinsames Halten. Basis jeder fairen Lösung ist eine neutrale Bewertung.

Was ist eine Ausgleichszahlung und wie wird sie berechnet?+

Der übernehmende Partner zahlt dem anderen dessen Anteil am Verkehrswert abzüglich offener Kreditsalden aus. Wir liefern die belastbare Wertermittlung, die Bank und Anwalt akzeptieren.

Kann der Verkauf diskret ablaufen, ohne dass Nachbarn davon erfahren?+

Ja. Auf Wunsch vermarkten wir off-market ohne Inserat, mit gebündelten Terminen und geprüften Interessenten – so bleibt die Trennung Privatsache.

Gemeinsame Immobilie bei Scheidung – was tun?+

Drei Wege sind möglich: (1) eine Partei übernimmt und zahlt die andere aus, (2) ihr verkauft gemeinsam und teilt den Erlös, (3) ihr vermietet vorerst gemeinsam weiter. Wir helfen neutral bei der Entscheidung, mache eine kostenlose Marktwertschätzung als faire Basis und übernehme – wenn ihr wollt – den kompletten Verkauf für beide Seiten. So vermeidet ihr die teure Teilungsklage.

Müssen wir die Wohnung bei Scheidung verkaufen?+

Nein, nicht zwingend. Ihr könnt sie behalten und einer übernimmt, ihr könnt sie vermieten oder verkaufen. Es gibt keinen gesetzlichen Zwang – nur den wirtschaftlichen Druck (laufender Kredit, zwei Haushalte, gebundenes Kapital). In den meisten Fällen ist der Verkauf der sauberste Schnitt.

Wer bekommt die Wohnung bei der Scheidung in Österreich?+

Bei einvernehmlicher Scheidung entscheidet ihr selbst. Bei strittiger Scheidung greift das Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff. EheG: gemeinsam Erworbenes wird grundsätzlich hälftig geteilt – außer Erbschaften, Schenkungen oder eingebrachtes Vermögen. Wer in der Wohnung bleiben darf, kann das Gericht entscheiden (Ehewohnungs-Schutz nach § 87 EheG).

Wir sind beide Eigentümer – wer entscheidet beim Verkauf?+

Bei Miteigentum müssen beide Parteien zustimmen. Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder die Teilungsklage einbringen – die endet meist mit einer öffentlichen Versteigerung zu schlechtem Preis (oft 20–30% unter Marktwert). Besser: einvernehmliche Lösung mit professioneller Mediation. Wir vermittlen neutral und helfe, eine faire Einigung zu erzielen.

Eine Partei will übernehmen – wie funktioniert das?+

Ein neutrales Marktwertgutachten ermittelt den aktuellen Verkehrswert. Die übernehmende Partei zahlt der anderen die Hälfte (oder vereinbarte Quote) aus. Voraussetzung: ausreichende Bonität für die Übernahme der Restschuld plus Auszahlung. Banken verlangen meist 20–30% Eigenkapital plus laufendes Einkommen. Wir helfen bei der Bankgespräch-Vorbereitung.

Was kostet ein Scheidungsgutachten?+

Ein gerichtsfestes Sachverständigengutachten kostet 1.500–3.000 €. Eine ausführliche Marktwertschätzung (bei uns kostenlos) reicht oft als Grundlage für die einvernehmliche Lösung. Erst wenn vor Gericht gestritten wird, braucht es ein gerichtlich beeideter Sachverständiger. 80% unserer Mandate lassen sich ohne Gutachten lösen.

Kann der Verkauf wirklich neutral begleitet werden?+

Ja – das ist unser Kernversprechen. Wir vertreten keine der beiden Parteien, sondern bin Vermittler zwischen euch. Beide bekommen exakt dieselben Informationen, dieselben Besichtigungstermine, dieselben Angebote. Wir kommunizieren transparent per Mail an beide Adressen oder in gemeinsamen Online-Meetings.

Was passiert mit gemeinsamen Krediten?+

Der Kredit läuft weiter – bis er entweder durch Verkaufserlös getilgt oder von einer Partei alleine übernommen wird. Wichtig: Aus dem Kreditvertrag entlassen werden kann nur, wer von der Bank entlassen wird (Schuldnerentlassung). Bei Übernahme durch eine Partei muss die Bank einer Schuldnerentlassung zustimmen – das ist nicht selbstverständlich.

Was ist mit der Aufteilungsmasse bei Scheidung?+

In Österreich gilt das Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff. EheG: Eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse werden grundsätzlich hälftig geteilt – außer einbrachte Vermögen, Erbschaften, Schenkungen. Eine Eigentumswohnung, die während der Ehe gemeinsam erworben wurde, fällt klar in die Aufteilungsmasse. Details klären wir mit Ihrem Anwalt.

Wie schnell muss verkauft werden?+

Es gibt keinen gesetzlichen Druck, aber emotionalen: Je länger eine ungelöste Immobilienfrage offen bleibt, desto teurer wird sie (Doppelhaushalte, weitere Bankzinsen, Streit). Unser Schnitt: 8–14 Wochen vom Erstgespräch bis Notarvertrag.

Was, wenn nur einer von uns verkaufen will?+

Wenn keine Einigung möglich ist, bleibt nur die Teilungsklage. Die führt zur Versteigerung – meist mit deutlich schlechterem Erlös. Vor diesem Schritt versuchen wir immer eine Mediation. In über 90% unserer Fälle finden wir eine außergerichtliche Lösung, die beide Seiten akzeptieren.

Faire Lösung bei Scheidung gesucht?

Vertrauliches Gespräch

Telefonisch, einzeln oder gemeinsam – ihr entscheidet. Kostenlos, neutral, ohne Verpflichtung.

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