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Erbschaft & Immobilien

Geerbte Immobilie in guten Händen

Eine Erbschaft ist immer auch ein Abschied. Wir begleiten Sie und Ihre Familie respektvoll, kläre Bürokratie, koordiniere Notar und finde faire Käufer – diskret und ohne Druck.

Erbschafts-Immobilien fair begleitetErbengemeinschaft & VerlassenschaftNotar- & Steuerberater-Netzwerk
Geerbte Immobilie verkaufen Wien – IZY-Immobilien
Diskret starten

Erbschafts-Immobilie strukturiert anfragen

Bei einer geerbten Immobilie ist die Vermarktung nur ein Teil der Aufgabe. Wichtiger sind oft Verlassenschaftsstand, Anzahl der Erben, Einigkeit innerhalb der Familie und die Frage, ob zuerst bewertet oder schon verkauft werden soll.

  • Sinnvoll für einzelne Erben und ganze Erbengemeinschaften
  • Hilft bei Bewertung, Notar-Koordination und Verkaufsweg
  • Diskreter Erstkontakt ohne Verkaufsdruck
Erbschafts-Anfrage
Schritt 1 von 5Wo steht das Verlassenschaftsverfahren?

Wo steht das Verlassenschaftsverfahren?

Wir nehmen uns Zeit. Eine geerbte Immobilie ist nie nur ein Verkaufsobjekt. Es geht um Erinnerungen, Familie, oft auch Konflikte. Wir verstehen das – und behandle die Situation entsprechend. Kein Verkaufsdruck, keine Standardpräsentation, sondern echtes Zuhören.

Was Erbengemeinschaften wirklich brauchen

Mehr als nur ein Makler

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bleibt selten nur Trauer. Es bleiben Verträge, Behörden, ein Notar, Steuern – und meistens eine Wohnung oder ein Haus, das niemand alleine entscheiden kann. Genau hier setzen wir an. Wir sind nicht der Makler, der die Wohnung in zwei Wochen "abreißen" will. Wir sind der Vermittler, der zuerst zuhört und dann handelt.

Über 60% unserer Erbschaftsmandate beginnen mit einem Telefonat, bei dem es zunächst gar nicht um Immobilien geht. Es geht um Geschwister, die seit Jahren nicht miteinander reden. Um Kinder, die im Ausland leben und keine Zeit haben. Um Witwen und Witwer, die mit der Bürokratie überfordert sind. Diese Situationen verdienen Geduld, keine Verkaufsmasche.

Unser Versprechen: Wir erklären Ihnen den gesamten Ablauf in normaler Sprache. Wir nehmen an Familiengesprächen teil, wenn ihr uns braucht. Wir rechnen Ihnen alle Steuerszenarien transparent vor. Und wir sind bei jedem Schritt persönlich erreichbar – nicht ein Assistent, nicht ein Backoffice.

In 4 Schritten

Vom Trauerfall bis zur Auszahlung

1. Erstgespräch mit allen Erben

Persönlich, telefonisch oder per Video – auch wenn ihr in verschiedenen Ländern lebt. Wir klären die Ausgangslage, hören jedem zu und definieren ein gemeinsames Ziel.

2. Wertgutachten als Faktenbasis

Kostenloses, ehrliches Marktwertgutachten. Damit endet jede Diskussion über 'zu billig verkauft' – alle Erben haben dieselben Zahlen.

3. Notar- & Steuerkoordination

Wir arbeiten mit drei spezialisierten Wiener Notaren zusammen, kläre Grunderwerbsteuer, ImmoESt und mögliche Befreiungen. Alle Unterlagen vorbereitet.

4. Diskreter Verkauf & faire Aufteilung

Off-Market oder öffentlich – ihr entscheidet. Der Notar verteilt den Erlös direkt an alle Erben gemäß vereinbarter Quote. Sauber, sicher, transparent.

Steuern & Recht

Was kostet eine geerbte Immobilie wirklich?

Viele Erben unterschätzen die Nebenkosten. Hier die wichtigsten Posten ehrlich aufgeschlüsselt:

  • Grunderwerbsteuer (Stufentarif Familienkreis): 0,5% bis 87.000 €, 2% bis 258.000 €, 3,5% darüber
  • Eintragungsgebühr Grundbuch: 1,1% vom Verkehrswert
  • Notar- & Gerichtsgebühren Verlassenschaft: meist 1.500–4.500 €
  • Beim Verkauf: 30% ImmoESt auf Gewinn (oder 4,2% bei Altvermögen vor 31.3.2002)
  • Hauptwohnsitzbefreiung möglich (2 Jahre durchgehend Hauptwohnsitz)
  • Maklerprovision: max. 3% + 20% USt vom Verkaufspreis

Wir erstellen Ihnen vor jedem Verkauf eine vollständige Kosten- und Erlös-Aufstellung – damit Sie genau weißt, was am Ende bei jedem Erben ankommt.

Geerbte Wohnung in Wien – behutsam verkauft mit IZY-Immobilien

Keywords rund um Erbschaft & Immobilie Wien

Verlassenschaftsverfahren WienErbengemeinschaft Immobilie verkaufenGeerbte Wohnung Wien verkaufenGeerbtes Haus NiederösterreichEinantwortungsbeschluss GrundbuchImmoESt Altvermögen 4,2 %ImmoESt Neuvermögen 30 %Hauptwohnsitzbefreiung 2 JahreGrunderwerbsteuer Familienkreis StufentarifEintragungsgebühr Grundbuch 1,1 %Off-Market Erbschafts-Verkauf WienNotar Verlassenschaft Wien Währing

Unser Versprechen an Erbengemeinschaften

Wir vertreten keine Einzelinteressen. Wenn drei Geschwister uns beauftragen, dann sind alle drei unsere Auftraggeber – mit gleichem Informationsstand, gleicher Behandlung, gleichem Mitspracherecht. Konflikte lösen wir mit Geduld und Mediation, nicht mit Verkaufsdruck.

100%
Off-Market möglich
3
Notar-Partner in Wien
0 €
Erstgespräch kostenfrei
Häufige Fragen

Erbschaft & Immobilie – FAQ

Wann darf eine geerbte Immobilie in Wien verkauft werden?+

Erst nach der Einantwortung durch das Verlassenschaftsgericht und der Eintragung der Erben im Grundbuch. Vorbereiten – Bewertung, Unterlagen, Käufersuche – lässt sich alles schon während des Verlassenschaftsverfahrens.

Wie einigt sich eine Erbengemeinschaft über den Verkauf?+

Alle Miteigentümer müssen zustimmen. Wir moderieren neutral, liefern eine nachvollziehbare Bewertung als gemeinsame Faktenbasis und arbeiten mit Notar und Rechtsanwalt zusammen, damit es nicht zur Teilungsklage kommt.

Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Steuer an?+

Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht, beim späteren Verkauf greift jedoch die Immobilienertragsteuer. Ob Alt- oder Neuvermögen gilt, hängt vom ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt des Erblassers ab – das rechnen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater durch.

Immobilie geerbt – was tun?+

Erste Schritte: (1) Verlassenschaftsverfahren beim Notar einleiten, (2) Sterbeurkunde und Testament organisieren, (3) Einantwortungsbeschluss abwarten – erst dann seid ihr im Grundbuch eingetragen. Parallel dazu klären wir für euch kostenlos den Marktwert, bespreche mit der Erbengemeinschaft mögliche Lösungen (behalten, auszahlen, verkaufen) und koordiniere Notar, Steuerberater und mögliche Käufer. So habt ihr von Tag 1 einen klaren Fahrplan.

Müssen wir einen geerbte Wohnung verkaufen?+

Nein. Sie können sie selbst nutzen, vermieten oder behalten. Verkauft wird meist aus drei Gründen: mehrere Erben können sich nicht einigen, die Wohnung passt nicht zum Lebensmodell oder Sanierung & laufende Kosten übersteigen den Nutzen. Wir rechnen Ihnen alle Szenarien transparent durch – ohne Sie zum Verkauf zu drängen.

Wie schnell können wir einen geerbte Immobilie verkaufen?+

Verkaufen darfst Sie erst nach Einantwortungsbeschluss (4–9 Monate Verlassenschaftsverfahren). Vorbereiten können Sie alles davor: Bewertung, Unterlagen, Käufersuche. Vom Einantwortungsbeschluss bis Notartermin sind dann meist nur noch 6–12 Wochen nötig.

Was müssen wir nach einer Erbschaft als Erstes tun?+

Erbschaftsannahme beim Notar einleiten (Verlassenschaftsverfahren), Sterbeurkunde besorgen, Testament prüfen lassen. Erst nach dem Einantwortungsbeschluss sind Sie im Grundbuch eingetragen und kannst die Immobilie verkaufen. Das Verfahren dauert in Wien meist 4–9 Monate. Wir begleiten Sie von Anfang an, vermittle erfahrene Notare und erkläre jeden Schritt verständlich.

Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?+

Nein – die Erbschaftssteuer wurde 2008 abgeschafft. ABER: Es fällt Grunderwerbsteuer an (Stufentarif: 0,5% bis 87.000 €, 2% bis 258.000 €, 3,5% darüber – beim begünstigten Familienkreis). Dazu kommen Notar- und Gerichtsgebühren (1,1% Eintragungsgebühr Grundbuch). Beim späteren Verkauf zusätzlich 30% Immobilien-Ertragsteuer auf den Wertzuwachs.

Wir sind eine Erbengemeinschaft – wie verkaufen wir gemeinsam?+

Eine Erbengemeinschaft kann nur einstimmig verkaufen. Das ist der häufigste Konfliktpunkt: Ein Erbe will behalten, einer schnell verkaufen, einer abwarten. Wir moderieren Familiengespräche neutral, erstelle einen transparenten Wertgutachten-Bericht als gemeinsame Faktenbasis und schlage faire Lösungsmodelle vor (Auszahlungsmodell, Verkauf, Teilungsklage als letzter Ausweg).

Was ist die Immobilien-Ertragsteuer (ImmoESt) bei geerbten Objekten?+

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie zählt das Anschaffungsdatum des Erblassers, nicht Ihr Erbdatum. Wurde die Immobilie nach 31.3.2002 angeschafft (Neuvermögen): 30% ImmoESt auf den Gewinn. Davor (Altvermögen): pauschal 4,2% des Verkaufspreises. Hauptwohnsitzbefreiung möglich, wenn der Erblasser oder Sie selbst dort 2 Jahre durchgehend gewohnt hat.

Was ist mit bestehenden Mietverhältnissen?+

Mietverträge gehen automatisch auf die Erben über (§ 14 MRG). Ein Verkauf bricht keine Miete – der Käufer übernimmt den Mieter. Das senkt zwar den Verkaufspreis, ist aber rechtssicher. Wir klären vorab den Mietzins, das Anwendungsregime (Voll-/Teilanwendung MRG) und mögliche Erhaltungspflichten.

Was, wenn die Immobilie sanierungsbedürftig ist?+

Geerbte Wohnungen sind oft jahrzehntelang bewohnt und entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Drei Wege: a) sanieren und teurer verkaufen (oft nicht wirtschaftlich), b) im Bestand verkaufen mit ehrlicher Wertdarstellung, c) an Bauträger/Sanierer verkaufen. Wir rechnen Ihnen alle drei Szenarien transparent durch.

Wie diskret kann der Verkauf ablaufen?+

Auf Wunsch komplett Off-Market: kein Schild, kein Online-Inserat, keine Nachbarn, die Bescheid wissen. Wir haben einen geprüften Käuferpool von rund 200 Personen (Privatkäufer, Investoren) – oft reichen 3–5 gezielte Ansprachen, um einen fairen Preis zu erzielen, ohne dass die Familienangelegenheit öffentlich wird.

Wie lange dauert der gesamte Prozess?+

Verlassenschaftsverfahren beim Notar: 4–9 Monate. Erst danach kann offiziell verkauft werden. Verkaufsphase: meist 6–12 Wochen bei Off-Market, 8–16 Wochen bei klassischer Vermarktung. Insgesamt also etwa 6–14 Monate von Todesfall bis Auszahlung an die Erben.

Geerbt – und unsicher, was zu tun ist?

Diskretes Erstgespräch

Telefonisch oder bei Ihnen zu Hause – kostenlos, vertraulich, ohne Verpflichtung.

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