Zum Hauptinhalt
IZY-Immobilien Logo
IZY-ImmobilienImmobilien – so easy wie IZY.
Zurück zum Blog
Artikel·· 10 Min. Lesezeit

Maklerkosten in Österreich – was ein Makler verlangen darf

Provisionen, gesetzliche Höchstsätze, Bestellerprinzip, Alleinvermittlungsauftrag und Aufwandsentschädigungen – transparent erklärt für Verkäufer, Käufer und Vermieter.

Mit ChatGPT zusammenfassen
Maklerkosten Österreich – Provision Bestellerprinzip IZY-Immobilien

Was kostet ein Makler in Österreich – und wer zahlt eigentlich? Seit der Bestellerprinzip-Reform im Mietbereich hat sich einiges verschoben. Beim Verkauf gelten weiter klare Höchstsätze nach der Immobilienmaklerverordnung (IMV), beim Maklervertrag das Maklergesetz (MaklerG). Diese Übersicht erklärt, was zulässig, was üblich und was verhandelbar ist – ohne juristisches Kauderwelsch.

Gesetzliche Grundlage

Maklerprovisionen in Österreich sind durch die Immobilienmaklerverordnung (IMV) gedeckelt. Es handelt sich um Höchstsätze. Darunter darf jeder Makler frei verhandeln, darüber niemand. Dazu kommt das Maklergesetz (MaklerG), das Maklervertrag, Provisionsanspruch und Aufklärungspflichten regelt – etwa zur Doppelmaklerschaft, zur schriftlichen Vereinbarung und zur Rückzahlbarkeit nicht verdienter Pauschalen.

Provision beim Kauf und Verkauf

Die übliche Höchstprovision beim Verkauf von Immobilien beträgt:

  • Kaufpreis bis 36.336,42 €: jeweils 4 % vom Käufer und vom Verkäufer
  • Kaufpreis 36.336,43 bis 48.448,51 €: Pauschale 1.453,46 € pro Partei
  • Kaufpreis ab 48.448,52 €: jeweils 3 % vom Käufer und vom Verkäufer
  • Auf alle Beträge zusätzlich 20 % Umsatzsteuer

Beispielrechnung

Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro: 500.000 × 3 % = 15.000 € + 20 % USt. = 18.000 € brutto. Käufer und Verkäufer zahlen je 18.000 €. Wer eine Doppelmaklerschaft beauftragt, sollte das schriftlich anerkennen lassen – der Makler muss laut MaklerG offenlegen, dass er beide Seiten betreut.

izy-immobilien.at – Maklerkosten Österreich Vermarktung

Bestellerprinzip bei Mieten

Seit 1. Juli 2023 gilt für Mietverträge in Österreich das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Bei klassischer Vermietung ist das in der Regel der Vermieter. Üblich sind 2 Bruttomonatsmieten + 20 % USt. Eine Ausnahme gibt es nur bei aktiven, schriftlich dokumentierten Suchaufträgen durch den Mieter. Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen bis 3.600 Euro geahndet, gezahlte Provisionen können vom Mieter zurückgefordert werden.

Für Eigentümer bedeutet das: Die Kostenfrage muss vor Start der Vermarktung sauber geklärt sein. Wer eine Wohnung vermieten will, sollte nicht nur auf die Provisionshöhe schauen, sondern auf den Gesamtnutzen – richtiger Mietzins (Vollanwendung MRG: Richtwert plus Zuschläge), rechtssicherer Mietvertrag, KSV-Bonitätsprüfung, Übergabeprotokoll. Eine günstige Vermittlung mit falsch eingestuftem Anwendungsbereich kostet den Vermieter über die Vertragslaufzeit ein Vielfaches der ersparten Provision.

Wann fällt KEINE Provision an?

Provision entsteht nur bei Erfolg – juristisch „verdienstes Verdienen“. Ohne Vermittlungserfolg kein Anspruch. Achtung: Manche Makler verlangen Aufwandsentschädigungen, Vermarktungspauschalen oder Werbekostenpauschalen. Bei Konsumenten ist das laut KSchG und MaklerG oft rechtlich problematisch und im Streitfall nicht durchsetzbar – insbesondere, wenn der Auftrag nicht zustande kommt oder der Vertrag mit unklaren Klauseln formuliert ist.

izy-immobilien.at – Bestellerprinzip Vermietung Wien

Alleinvermittlungsauftrag – Vorteil oder Knebel?

Beim Alleinvermittlungsauftrag verpflichtet sich der Verkäufer, für eine bestimmte Zeit (3 bis 6 Monate sind üblich, gesetzliche Höchstgrenzen je nach Objekt) ausschließlich mit einem Makler zu arbeiten. Der Vorteil: Der Makler investiert deutlich mehr in Vermarktung, weil sein Erfolg nicht von Zufallswettläufen mit Konkurrenten abhängt. Verkäufer profitieren erfahrungsgemäß durch bessere Preise (3 bis 7 %) und kürzere Verkaufsdauer.

Der Unterschied zwischen fairem Alleinvermittlungsauftrag und Knebelvertrag liegt im Detail: klare Laufzeit, definierte Kündigungsregeln, transparente Provisionsregel, nachvollziehbare Leistungsbeschreibung, kein Verkauf-an-Privat-Verbot ohne Provisionspflicht. Wer Exklusivität verlangt, ohne echte Vermarktungsleistung zu liefern, ist kein Vorteil für den Eigentümer – sondern ein Risiko.

Welche Zusatzkosten solltest du mitbedenken?

Maklerkosten sind nur ein Teil der Verkaufsnebenkosten. Fast immer kommen weitere Positionen dazu: Energieausweis (250–600 €), Vertragserrichtung durch Anwalt oder Notar (1–2 % netto + USt.), Beglaubigungen, gegebenenfalls Löschung von Pfandrechten, bei vermieteten Objekten Unterlagenaufbereitung und in vielen Fällen steuerliche Beratung zur Immobilienertragsteuer.

Die richtige Frage ist daher nicht: Was kostet der Makler? Sondern: Was bleibt mir nach allen Nebenkosten und Steuern netto übrig? Diese Netto-Betrachtung trennt eine seriöse Verkaufsplanung von einer Hochrechnung mit Wunschpreisen.

izy-immobilien.at – Provisionspflicht beim Wohnungsverkauf

Provisionsanspruch ohne Abschluss – wann doch zu zahlen ist

Auch ohne Vertragsabschluss kann eine Provision fällig werden – etwa wenn der Verkäufer den vom Makler vermittelten Käufer nach Auftragsende „am Makler vorbei“ abschließt (sog. Provisionsumgehung), oder wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft mit einem Naheverhältnis-Käufer abgeschlossen wird. Diese Fallen stehen im MaklerG, sind aber für viele Verkäufer überraschend. Saubere schriftliche Auftragsbeendigung und Dokumentation, welche Interessenten der Makler tatsächlich gebracht hat, beugen Streit vor.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf?+

Üblicherweise zahlen Käufer und Verkäufer jeweils 3 % + 20 % USt. (3,6 % brutto). Wer was zahlt, ist im Maklervertrag vereinbart und individuell verhandelbar – innerhalb der gesetzlichen Höchstsätze.

Wer zahlt den Makler bei der Vermietung?+

Seit 1.7.2023 gilt das Bestellerprinzip: in der Regel der Vermieter. Mieter zahlen nur bei eigenem aktiven, dokumentierten Suchauftrag.

Kann ich die Maklerprovision verhandeln?+

Ja. Die Sätze der Immobilienmaklerverordnung sind Höchstgrenzen, kein Fixpreis. Wer einen Alleinvermittlungsauftrag erteilt oder mehrere Objekte vermittelt, hat besseren Verhandlungsspielraum.

Sind Aufwandsentschädigungen bei Konsumenten zulässig?+

In den meisten Fällen nicht. Pauschalen ohne Erfolg sind beim Verbraucher selten durchsetzbar – speziell, wenn keine konkrete, vorab schriftlich vereinbarte Gegenleistung dokumentiert ist.

#Maklerprovision#Maklerkosten Österreich#Bestellerprinzip#Alleinvermittlungsauftrag#Maklervertrag#MaklerG
Mehr lesen

Heute ausgewählt für dich

Die Auswahl wechselt täglich – schau morgen wieder vorbei.

Alle Artikel →

Persönliche Beratung gefällig?

Ich bin für dich da – ehrlich, kompetent und ohne Verkaufsdruck. Ein Anruf, eine WhatsApp-Nachricht reicht.

  • ✓ Kostenlos & unverbindlich
  • ✓ Direkt mit dem Makler, kein Call-Center
  • ✓ Wien & Niederösterreich
  • ✓ Diskret behandelt